Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.01.2016 - 1 ZB 12.788 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Baueinstellung der Errichtung einer Mauer an der Grundstücksgrenze wegen fehlender Baugenehmigung
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 57 Abs. 1 Nr. 7, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO
Bauordnungsrecht: Verfahrensfreiheit einer Mauer im Hangbereich | Mauer im Hangbereich mit unterschiedlichen Höhenbezugspunkten; Keine Verfahrensfreiheit bei einer Höhe >2 m gegenüber Baugrundstück; Verfahrensfreiheit im Rahmen des Art. 57 Ab. 1 BayBO generell nur bei ...
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 57 Abs. 1 Nr. 7, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO
Bauordnungsrecht: Verfahrensfreiheit einer Mauer im Hangbereich | Mauer im Hangbereich mit unterschiedlichen Höhenbezugspunkten; Keine Verfahrensfreiheit bei einer Höhe >2 m gegenüber Baugrundstück; Verfahrensfreiheit im Rahmen des Art. 57 Ab. 1 BayBO generell nur bei ... - rewis.io
Baueinstellung wegen Höhenüberschreitung einer Mauer - Ermittlung der Höhe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baueinstellung der Errichtung einer Mauer an der Grundstücksgrenze wegen fehlender Baugenehmigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Maßgebliche Höhe einer Mauer bei unterschiedlichen Höhenlagen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weka.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Wann ist eine Mauer verfahrensfrei?
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 57 Abs. 1 Nr. 7, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO
Bauordnungsrecht: Verfahrensfreiheit einer Mauer im Hangbereich | Mauer im Hangbereich mit unterschiedlichen Höhenbezugspunkten; Keine Verfahrensfreiheit bei einer Höhe >2 m gegenüber Baugrundstück; Verfahrensfreiheit im Rahmen des Art. 57 Ab. 1 BayBO generell nur bei ...
Verfahrensgang
- VG München, 16.02.2012 - M 11 K 11.3867
- VGH Bayern, 14.01.2016 - 1 ZB 12.788
Wird zitiert von ... (4)
- VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
Nachbarklage, Baugenehmigung, Abweichung von den Abstandsflächen, Atypik, …
Nach Sinn und Zweck der Regelung müsse entgegen der Auffassung der Kläger die Höhe von bis zu 2 m von jeder Betrachtungsweise aus eingehalten werden, also sowohl vom klägerischen Grundstück als auch vom Grundstück der Beigeladenen aus (BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788).Die Höhe ist dabei von der Oberfläche des Baugrundstücks aus bis zur Oberkante der Mauer oder Einfriedung zu messen, und zwar auch bei Unterschieden in der Höhenlage zwischen Bau- und Nachbargrundstück (BayVGH, B. v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788 - juris;… Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Art. 57 Rn. 92b).
- VG Ansbach, 07.09.2017 - AN 3 E 17.01814
Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen Errichtung …
a) Ob das Bauvorhaben wegen der Höhenentwicklung von 3, 00 m auf dem Grundstück des Antragstellers wegen der dort bereits vorhandenen Stützmauer von 1, 20 m Höhe gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO zu recht ohne Durchführung eines vorherigen Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 55 BayBO ausgeführt wird, kann vorliegend offenbleiben (siehe hierzu BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788 - juris Rn. 3), da ein Anordnungsanspruch nur bei Verletzung drittschützender Nachbarrechte bejaht werden kann. - VG Ansbach, 26.09.2016 - AN 9 S 16.00797
Keine eisenbahnbetriebsbezogene Bautätigkeit bei Errichtung einer …
Der Beginn oder die Fortführung von Bauarbeiten kann nach allgemeiner Meinung bereits allein wegen formeller Baurechtswidrigkeit verhindert werden, da Bauen ohne Beachtung der formellen Voraussetzungen, insbesondere ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellt, die von den Behörden zu unterbinden ist (vgl. BayVGH, B. v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788 - juris, Rn. 3). - VG München, 06.10.2021 - M 9 K 20.171
Keine klageerweiternde Auslegung oder Umdeutung einer ausdrücklichen …
Voraussetzung für eine Verfahrensfreiheit wäre, dass die Mauer weder vom Baugrundstück noch vom Nachbargrundstück aus gemessen höher als 2 m ist (BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788 - juris Rn. 3).